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   BFH, 14.08.1974 - I R 189/72   

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https://dejure.org/1974,1122
BFH, 14.08.1974 - I R 189/72 (https://dejure.org/1974,1122)
BFH, Entscheidung vom 14.08.1974 - I R 189/72 (https://dejure.org/1974,1122)
BFH, Entscheidung vom 14. August 1974 - I R 189/72 (https://dejure.org/1974,1122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versagung einer Steuervergünstigung - Ordnungsgemäße Buchführung - Höhere Gewalt - Verlust von Buchführungsunterlagen - Unbilligkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 113, 120
  • DB 1974, 1940
  • BStBl II 1974, 728
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.06.1972 - I R 182/69

    Ordnungsmäßige Buchführung - Verlust der gesamten Unterlagen - Höhere Gewalt -

    Auszug aus BFH, 14.08.1974 - I R 189/72
    Zu Recht ist das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH davon ausgegangen, daß für das Merkmal der ordnungsmäßigen Buchführung, wie es § 10d EStG für die Gewährung der Steuervergünstigung des Verlustabzugs voraussetzt, der objektive Zustand der Buchführung entscheidend und daß es dabei grundsätzlich unerheblich ist, ob den Steuerpflichtigen für das Fehlen oder die Mängel seiner Buchführung ein Verschulden trifft (BFH-Urteil vom 28. Juni 1972 I R 182/69, BFHE 106, 427, BStBl II 1972, 819).

    Das FG hat jedoch nicht beachtet, daß im Streitfall schon im Veranlagungsverfahren hätte geprüft werden müssen, ob die Vernichtung der Buchführungsunterlagen durch Brand Veranlassung zu einer Billigkeitsmaßnahme nach § 131 Abs. 1 Satz 2 AO geben könnte (BFH-Urteile vom 6. Mai 1971 IV R 59/69, BFHE 102, 493, BStBl II 1971, 664; I R 182/69).

    Der Senat sieht bei dem im Streitfall vorliegenden Sachverhalt -- anders als in seiner Entscheidung I R 182/69 -- im gegenwärtigen Verfahrensstadium keinen Grund, auch die Einspruchsentscheidung des FA aufzuheben.

  • BFH, 25.07.1972 - VIII R 59/68

    Versagung des Verlustabzugs nach § 10d EStG wegen Nichtordnungsmäßigkeit der

    Auszug aus BFH, 14.08.1974 - I R 189/72
    Der Streitfall unterscheidet sich von dem mit Urteil des VIII. Senats des BFH vom 25. Juli 1972 VIII R 59/68 (BFHE 106, 486, BStBl II 1972, 918) entschiedenen Fall dadurch, daß hier der Verlust der Buchführungsunterlagen auf höherer Gewalt beruht, nicht dagegen auf einem Ereignis, das zwar unverschuldet ist, das sich der Steuerpflichtige indes zurechnen lassen muß.

    Den Entscheidungsgründen des BFH-Urteils VIII R 59/68 kann nicht der allgemeine Grundsatz entnommen werden, daß auch der Verlust von Buchungsunterlagen durch Ereignisse höherer Gewalt keinen Billigkeitserlaß nach § 131 Abs. 1 AO rechtfertige.

  • BFH, 05.11.1970 - V R 71/67

    Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte -

    Auszug aus BFH, 14.08.1974 - I R 189/72
    Werde die Anwendung einer Steuerbefreiungs- oder Steuerermäßigungsvorschrift erstrebt, so treffe den Kläger die Feststellungslast für die Tatsachen, die die Voraussetzung für die Anwendung dieser Norm bildeten (BFH-Urteil vom 5. November 1970 V R 71/67, BFHE 101, 156, BStBl II 1971, 220).
  • BFH, 06.05.1971 - IV R 59/69

    Entscheidung über Billigkeitsmaßnahme - Selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt -

    Auszug aus BFH, 14.08.1974 - I R 189/72
    Das FG hat jedoch nicht beachtet, daß im Streitfall schon im Veranlagungsverfahren hätte geprüft werden müssen, ob die Vernichtung der Buchführungsunterlagen durch Brand Veranlassung zu einer Billigkeitsmaßnahme nach § 131 Abs. 1 Satz 2 AO geben könnte (BFH-Urteile vom 6. Mai 1971 IV R 59/69, BFHE 102, 493, BStBl II 1971, 664; I R 182/69).
  • BFH, 25.03.1966 - VI 313/65
    Auszug aus BFH, 14.08.1974 - I R 189/72
    Gingen die Unterlagen innerhalb dieses Zeitraums verloren, so werde dadurch die Buchführung ordnungswidrig, ohne daß es auf die Ursachen hierfür und darauf ankomme, ob den Steuerpflichtigen am Verlust der Unterlagen ein Verschulden treffe (Urteil des BFH vom 25. März 1966 VI 313/65, BFHE 86, 301, BStBl III 1966, 487).
  • BFH, 20.06.1985 - IV R 41/82

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchführung

    Ob die Kassenstreifen bei einer Überschwemmung verlorengegangen sind, hat keine Bedeutung; denn für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung kommt es auf ihren objektiven Zustand bei der Prüfung an (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. August 1974 I R 189/72, BFHE 113, 120, BStBl II 1974, 728).
  • FG Niedersachsen, 17.11.2009 - 15 K 12031/08

    Zur Schätzungsbefugnis der Finanzbehörde; Schätzungsbefugnis; Finanzamt;

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass der unverschuldete Verlust aufbewahrungspflichtiger Unterlagen z.B. infolge eines Brandes nicht ohne weiteres eine Befugnis zu einer Hinzuschätzung begründet (vgl. BFH-Urteil vom 14. August 1974 I R 189/72, BStBl II 1974, 728 ; Drüen in Tipke/Kruse, AO , § 147 AO Rz 65 m.w.N.).
  • BFH, 27.10.1977 - V R 34/75

    Unterlagen - Buchnachweis - Verlust durch höhere Gewalt - Anhaltspunkte gegen

    Zwar liege bestimmten Anordnungen der Verwaltungsbehörden (so z. B. dem aus Anlaß der Sturmflutkatastrophe vom 16./17. Februar 1962 ergangenen Erlaß des BdF vom 29. August 1962) der Gedanke zugrunde, daß bei Verlust der Unterlagen für den Buchnachweis durch höhere Gewalt die Versagung der Steuervergünstigung unbillig sein könne (so auch die BFH-Urteile vom 28. Juni 1972 I R 182/69, BFHE 106, 427, BStBl II 1972, 819, und vom 14. August 1974 I R 189/72, BFHE 113, 120, BStBl II 1974, 728).

    Ob dies bereits im Rahmen der Veranlagung zu geschehen hat (vgl. BFH-Urteile vom 3. Dezember 1953 IV 241/52 U, BFHE 58, 417, BStBl III 1954, 72; I R 182/69 und I R 189/72), kann der Senat dahingestellt bleiben lassen; auf jeden Fall hat es im Rahmen des § 131 Abs. 1 Satz 1 AO - § 227 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) - zu erfolgen (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603).

  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 323/83

    Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

    Die Billigkeitsmaßnahme besteht dann aber nicht in der Erklärung, daß die Buchführung ordnungsgemäß sei, sondern in der Gewährung des Steuervorteils (vgl. BFH-Urteil vom 14. August 1974 I R 189/72, BFHE 113, 120, BStBl II 1974, 728).
  • BFH, 19.06.1985 - I R 79/82

    Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis - Gerichtliche Überprüfung

    Ist das gesellschaftsrechtliche Band zwischen Kommanditisten und Komplementär aufgelöst und hat der Kommanditist auch nicht wegen möglicher Nachwirkungen seines Gesellschaftsverhältnisses das Recht, das Verhalten des persönlich haftenden Gesellschafters mindestens hinsichtlich vorhandener Bücher und Unterlagen zu kontrollieren, so stellt sich der Verlust von Buchführungsunterlagen in seiner Wirkung auf den Kommanditisten ähnlich dar wie ein Ereignis, das auf höherer Gewalt beruht (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juni 1972 I R 182/69, BFHE 106, 427, BStBl II 1972, 819, und vom 14. August 1974 I R 189/72, BFHE 113, 120, BStBl II 1974, 728).
  • BFH, 02.02.1982 - VIII B 5/80
    NV: Die Versagung von an eine ordnungsmäßige Buchführung geknüpften Steuervergünstigungen kann im Falle eines Verlustes von Buchführungsunterlagen durch höhere Gewalt eine sachliche Unbilligkeit i.S. des § 131 Abs. 1 AO darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 14.8.1974 I R 189/72; hier: Überlassung von Buchführungsunterlagen an Personen, auf deren Auswahl der Steuerpflichtige keinen Einfluß hat, wie etwa dem Konkursverwalter).
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